Teilnahmebedingungen und Datenschutz – Tippgeberaktion „TRIA Telfs“

 

1. Durchführungsbestimmungen

1.1. Die Markierung des Interessenten muss als Kommentar unter einem offiziellen Posting / Reel / Beitrag (Facebook oder Instagram) der InnReal Wohn- und Wirtschaftsimmobilien GmbH mit direktem Bezug zur Tippgeberaktion „TRIA Telfs“ erfolgen.

1.2. Kommt es mit einer markierten Person zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag über eine Wohnung im Projekt TRIA Telfs, Weißenbachgasse 20, 6410 Telfs, erhält der/die Tippgeber:in eine Tippgeberprämie in Höhe von 5.000 € brutto.

1.3. Pro Kommentar dürfen maximal fünf Personen markiert werden.

1.4. Selbstmarkierungen sowie Markierungen von Ehegatten oder eingetragenen Partner:innen sind ausgeschlossen.

1.5. Der/die markierte Interessent:in darf bisher nicht in Kontakt mit der Anbieterin stehen (InnReal Wohn- und Wirtschaftsimmobilien GmbH stehen).


2. Anspruchsberechtigung

2.1. Teilnahme- und anspruchsberechtigt sind ausschließlich volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, die nicht als Makler, Mitarbeiter oder Angehörige ersten Grades der Anbieterin tätig sind.

2.2. Auch der Käufer selbst sowie eine von ihm maßgeblich beherrschte Gesellschaft sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2.3. Die Tippmeldung muss vor dem erstmaligen Kontakt des Interessenten mit der Anbieterin oder einem von ihr beauftragten Makler erfolgen.

2.4. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Markierung des Interessenten auf dem jeweiligen Posting / Reel / Beitrag auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Anbieterin (Facebook / Instagram).

2.5. Der Anspruch steht ausschließlich dem Tippgeber zu, der als erster diejenige Person markiert hat, mit der der rechtsgültige Kaufvertrag zustande kommt (= von Käufer und Verkäufer unterzeichneter Vertrag).

2.6. Eine gültige Tippmeldung liegt nur vor, wenn das Social-Media-Profil des Interessenten korrekt markiert wurde.


3. Ausschlussgründe

Ein Anspruch auf die Prämie besteht insbesondere nicht, wenn:

  • a) der Interessent zum Zeitpunkt der Tippmeldung bereits im CRM-System, in laufender Kommunikation oder aus früheren Prozessen bekannt war;
  • b) der Tippgeber unvollständige oder unzutreffende Angaben macht;
  • c) der Kaufvertrag aus Gründen, die nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, nicht zustande kommt oder nicht vollständig erfüllt wird;
  • d) mehrere Tippgeber denselben Interessenten melden – es gilt ausschließlich die zeitlich erste vollständige Tippmeldung;
  • e) der Interessent oder eine von ihm beherrschte Gesellschaft bereits selbst eine Anfrage gestellt hat oder in Verhandlungen mit der Anbieterin stand;
  • f) der Tippgeber sich selbst als Interessent markiert (Eigenempfehlung).

Die Anbieterin behält sich vor, Teilnehmer:innen bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder unlauteres Verhalten von der Aktion auszuschließen.


4. Prämienhöhe und Auszahlung

4.1. Die Tippgeberprämie beträgt 5.000 € brutto. Jede Person kann nur maximal einmal eine Tippgeberprämie erhalten. Durch die Teilnahme wird kein Dienstverhältnis begründet. Die ordnungsgemäße Versteuerung sowie etwaige sozialversicherungs- oder gewerberechtliche Pflichten liegen beim Tippgeber.

4.2. Der Anspruch entsteht ausschließlich, wenn der Kaufvertrag durch eine direkte, der Anbieterin zuzuordnende Vermittlung über den markierten Kontakt zustande kommt.

4.3. Die Auszahlung erfolgt binnen sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags durch alle Vertragsparteien.

4.4. Die Anbieterin behält sich vor, eine Meldung gemäß § 109b EStG an das Finanzamt vorzunehmen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.


5. Gültigkeit und Ablauf

5.1. Die Tippgeberaktion gilt bis 31.12.2025. Entscheidend ist der Zeitpunkt der jeweiligen Markierung. Kaufverträge müssen innerhalb von drei Monaten nach der Markierung rechtsverbindlich abgeschlossen sein, damit ein Anspruch auf eine Tippgeberprämie besteht.

5.2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Die Anbieterin kann die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung beenden oder ändern.

5.3. Bereits entstandene und schriftlich bestätigte Ansprüche bleiben unberührt.

5.4. Im Falle von Unklarheiten über den Zeitpunkt des Erstkontakts trägt der Tippgeber die Beweislast.


6. Datenschutz

6.1. Zur Durchführung der Aktion verarbeitet die Anbieterin die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Social-Media-Profil, Kontaktdaten). Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung der Tippgeberaktion und des damit verbundenen Immobilienkaufs verwendet und anschließend gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht bzw. ausschließlich an für die Durchführung zwingend zu beauftragende Dritte (z.B. Kaufvertragserrichter).

6.2. Der Tippgeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.

6.3. Die Anbieterin ist berechtigt, die vom Tippgeber markierte Person im Rahmen der Tippgeberaktion ohne gesonderte Einwilligung zu kontaktieren, soweit dies zur Durchführung der Aktion oder zur Vertragsanbahnung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Tippgeber verpflichtet sich, nur Personen zu nennen oder zu markieren, die mit einer solchen Kontaktaufnahme einverstanden sind. Sollte dies nicht zutreffen, haftet der Tippgeber für allfällige Ansprüche der betroffenen Person, sofern er diese ohne deren Wissen oder Einverständnis genannt hat.

6.4. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können auf Anfrage bei der Anbieterin eingeholt werden.


7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Anbieterin ist berechtigt, zur Verhinderung von Missbrauch im Einzelfall Nachweise vom Tippgeber zu verlangen.

7.2. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Tippgeberaktion besteht nicht. Ein Anspruch auf Auszahlung der Tippgeberprämie besteht ausschließlich bei Erfüllung aller in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.

7.3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Tippgeberaktion gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin.

7.4. Diese Aktion steht in keinem Zusammenhang mit META Platforms, Inc. oder deren Tochtergesellschaften. Sie wird in keiner Weise von META gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortliche ist ausschließlich die InnReal Wohn- und Wirtschaftsimmobilien GmbH.

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